Patienten~Verfügung & Co 

selbst~bestimmt leben bis zum "letzten" Moment!

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PATIENTEN~VERFÜGUNG
5~Punkte~Plan
Gesetz vom 1.9.2009
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5~Punkte~Plan
für eine gültige Patienten-Verfügung

 

Deutscher Bundestag
schafft endlich verbindliche Regelungen

 

 

 

künstliche Ernährung...
maschinelle Beatmung...
schwerstpflegebedürftig jahrelang dahin ''vegetieren''
...


Um sich eine sinnlose Lebensverlängerung zu ersparen,

und das eigene Leben bis zum ''letzten'' Moment
selbst-bestimmt gestalten zu können, ist es wichtig,
dass alle Betroffenen wissen,was im Ernstfall zu tun ist.

Falls ein kranker Mensch nicht mehr in der Lage ist,
seine Wünsche hinsichtlich
der gewünschten medizinischen Behandlungsmaßnahmen
verständlich zu äußern,
sollte eine vorsorgliche Willenserklärung
in Form einer schriftlichen Patientenverfügung
vorgelegt werden können.

Bei der Erstellung ist eine notarielle Beratung

weder erforderlich noch gesetzlich vorgeschrieben.

Wer sich jedoch mit Text-Bausteinen in den Broschüren
der Verbraucher-Zentralen oder des Justizministeriums
überfordert fühlt, und stattdessen die sogenannten Formulare 
zur ''Patientenverfügung'' verwendet, wie sie fast überall

kostenlos erhältlich sind, sei ausdrücklich gewarnt:

bei diesen Vordrucken besteht das realistische Risiko, 
daß die (angekreuzen) Anweisungen aufgrund
der vorgegebenen pauschalen Formulierungen
nicht als erforderliche  i n d i v i  d u e l l e  Anweisung
betrachtet, und 
somit von den behandelnden Ärzten 
nicht akzeptiert werden müssen!

handschriftliche Ergänzungen
geben zwar die persönliche  Meinung wider,
müssen aber in jedem Fall
- leserlich sein 

- in verständlichen Sinnzusammenhängen stehen

- ebenfalls  d e t a i l l i e r t e  Anweisungen enthalten

 

Damit sich auch medizinische Laien
über die verschiedenen Notfall-Situationen
(z.B. Koma, Demenz, künstliche Ernährung)
einen umfassenden Einblick verschaffen,
um daraus die richtigen Entscheidungen treffen zu können,
hat sich ein medizinischer Fragebogen inkl. ''5-Punkte-Plan''
als äußerst praktisch und hilfreich erwiesen:     

           1.) medizinische Anweisungen

                       2.) geeignete Gesundheits-Bevollmächtigte
                      
3.) bezeugende Stelle

                       4.) sinnvolle Hinterlegung
                       5.) empfohlene Aktualisierung

 

nach Klärung aller Fragen
werden diese Antworten individuell ausformuliert,

und neben den weiteren Angaben
in fälschungs-sichere Dokumente gefasst.

Eine solche Patientenverfügung sollte alle
inhaltlichen und formellen Kriterien erfüllen,
damit diese von Ärzten, Angehörigen und Pflegeheim-Leitung
in den entscheidenden Situationen anerkannt
und umgesetzt werden kann.



interessiert?

dann erreichen Sie uns unter 
0228 - 2400 42 78

oder per E-Mail an
willkommen@vorsorge-netzwerk.eu 

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B a r b a r a  S t e i n
Vorsorge-Fachberaterin





©  2011 ~ Barbara Stein, Bonn